Von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an bis zur Hauptverhandlung und ggf. der Einleitung eines notwendig erscheinenden Rechtsmittels braucht der Beschuldigte/Angeklagte rechtlichen Beistand. Gerade auf dem Gebiet der Strafverteidigung kann die Erfahrung eines Anwalts nicht hoch genug eingeschätzt werden: der tägliche Umgang mit den ermittelnden Kripobeamten, Staatsanwälten und Richtern und auch der nicht zu unterschätzende Austausch mit Kollegen führt dazu, dass dem Mandanten die Furcht vor einem unangemessenen Ausgang des Verfahrens genommen werden kann.
Die jetzt 35-jährige Erfahrung, die Rechtsanwalt Fischer aus einer Vielzahl von Strafverteidigungen sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger gewinnen konnte, ist Garant dafür, dass es keine „bösen Überraschungen“ für den straffällig gewordenen – oder auch unschuldigen! – Mandanten gibt.