Das Bank-und Kapitalmarktrecht zeichnet sich regelmäßig durch einen gewichtigen Wissensvorsprung der Bankinstitute sowie der Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden aus. Dieser gewichtige Wissensvorsprung kommt insbesondere bei den umfangreichen Formularverträgen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Bank und Bankkunde festlegen, zum Tragen.
Es geht oft um die Auslegung und rechtliche Bewertung von Formularklauseln in den Vertragswerken der einzelnen Bankgeschäfte. Es sei an dieser Stelle nur an die Fragen der rechtlichen Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten sowie die Beurteilung ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zur Finanzierung Ihrer Immobilie erinnert.
Doch nicht nur die umfassenden Rechtsfragen rund um das Kreditvertragsrecht erzeugen erheblichen Beratungsbedarf. Auch im Falle der Anlage Ihres Vermögens und damit häufig Ihrer finanziellen Vorsorge in Finanzprodukte wie geschlossenen Beteiligungen an Gesellschaften, Wertpapiere oder Investitionen in durch Crowdfunding finanzierte Projekte gibt es für die vermittelnden Anlageberater, meist Bankinstitute, zahlreiche Rahmenbedingungen zu beachten.
Fehler im Verhalten des Anlageberaters in der konkreten Beratungssituation des Kapitalanlegers führen häufig zu erheblichen Schadensersatzansprüchen. Wir analysieren Ihren konkreten Fall unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie.
In allen Bank- und Kapitalanlagefällen ist Herr Rechtsanwalt Peter Bäcker Ihr Ansprechpartner. Er verfügt über fundierte Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, die er unter anderem im Rahmen seiner mehrjährigen Beratungstätigkeit in einer auf das Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei sammelte. Dabei vertritt er sowohl die Interessen von Kapitalanlegern und Bankkunden als aber auch die Interessen von Finanzinstituten.
Hinweis
Dieser Schwerpunkt wird ausschließlich von Herrn Rechtsanwalt Bäcker bearbeitet.