ArbeitsrechtDas Arbeitsverhältnis ist meist die Basis finanzieller Absicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer. Gleichermaßen hängt auch der wirtschaftliche Erfolg der Arbeitgeberseite maßgeblich von der Beziehung zu den beschäftigen Arbeitnehmern ab.
Neben der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses wirken auf das Arbeitsverhältnis zahlreiche gesetzliche Vorschriften ein, die zudem auch noch durch Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG) beeinflusst werden. Zusätzlich gilt es häufig kollektivrechtliche Vorgaben wie Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zu beachten.

Sowohl die Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch die Begleitung rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedürfen einer umfassenden Analyse des Einzelfalls. Wir begleiten Sie von der Erstellung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung bis hin zur Interessenvertretung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht.

Insbesondere das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht birgt für die beteiligten Parteien erhebliche finanzielle Risiken und Chancen, die regelmäßig nur durch eine anwaltliche Begleitung zuverlässig gewahrt werden können.

Herr Rechtsanwalt Peter Bäcker begleitet Sie auf dem Weg zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sei dies vor dem Arbeitsgericht oder auch außergerichtlich. Herr Bäcker spezialisierte sich bereits während der Studienzeit auf das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sowie auf das Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten. Er blickt dabei auf eine mehrjährige Erfahrung bei der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Arbeitsvertragsrecht (einschließlich Vertragsgestaltung), im Kündigungsschutzrecht, im Betriebsverfassungsrecht sowie Tarifvertragsrecht zurück.

Wir erarbeiten mit Ihnen die richtige Strategie zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem Arbeitsverhältnis, sei es aus Sicht des Arbeitgebers oder aus Sicht des Arbeitnehmers.

Hinweis

Dieser Schwerpunkt wird ausschließlich von Herrn Rechtsanwalt Bäcker bearbeitet.