Die anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht erfordert den Fachmann an Ihrer Seite, egal, ob es um die Abwicklung eines Verkehrsunfalls und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche geht oder um die Vertretung des nach Auffassung der Polizeibeamten vor Ort „Schuldigen“.
Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt sorgt dafür, dass Sie „Ihre Ansprüche durchbekommen“, möglichst durch außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Unfallgegners, nötigenfalls aber auch mit gerichtlicher Hilfe auf dem Klageweg.
Als langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein bietet Rechtsanwalt Fischer die Gewähr dafür, „auf dem neusten Stand“ zu sein, wenn es Gesetzesänderungen oder Neuerungen in der Rechtssprechung zu beachten gilt.
Die Übersendung eines Kostenvoranschlages, verbunden mit der Zahlungsaufforderung und Fristsetzung reicht eben in der Regel nicht aus, um den Schaden nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall vollständig ersetzt zu bekommen. Rechtsanwalt Fischer und seine ebenfalls erfahrenen Mitarbeiterinnen sorgen dafür, dass Sie von der eintrittspflichtigen Versicherung nicht „über den Tisch gezogen“ werden.
Bei der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bedarf es ebenfalls der Vertretung durch einen Anwalt, der den Mandanten mit Augenmaß – also einerseits mit dem Blick für das Machbare, andererseits auch mit der notwendigen Entschlossenheit! – durch ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren und ggf. die gerichtliche Hauptverhandlung begleitet. 35-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet geben dem Mandanten bei der Beauftragung von Rechtsanwalt Fischer das Gefühl, „seine Sache“ in sichere Hände gegeben zu haben.